BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

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Politischer Grundsatzbeschluss

Wer Flächen schonen möchte, benötigt die Unterstützung der Kommunalpolitik. Der politische Wille z. B. ein kommunales Flächenmanagement zu betreiben, ist unabdingbar für das Gelingen. Über die kommunale Bauleitplanung werden von der Politik alle bedeutsamen flächenpolitischen Entscheidungen gefällt. Ein klares Bekenntnis zu Flächensparzielen ist deshalb notwendig und kann z. B. durch einen politischen Grundsatzbeschluss verankert werden. Die Unterstützung durch gewählte Entscheidungsträger*innen ist der Grundstein für eine erfolgsversprechende Strategie zur Reduzierung von Flächenverbrauch und zur Stärkung der Innenentwicklung. In einem boden- bzw. flächenpolitischen Grundsatzbeschluss einigen sich die Kommunalvertreter*innen auf die Eckpunkte ihrer mittel- bis langfristigen Flächen- bzw. Bodenpolitik. Ein solcher Grundsatzbeschluss ist eine freiwillige Vereinbarung, die gegenüber außenstehenden Dritten keine Bindung besitzt und lediglich eine selbstbindende, innere Wirkung entfaltet.

Rathaus Barnstorf  (Kiwi05 / Wikimedia Commons)

Der Beschluss stellt aber Handlungssicherheit für die Verwaltung her und dient zur Information möglicher Investor*innen und Flächeneigentümer*innen im Hinblick auf die angestrebte Flächenpolitik. Die politischen Stadt- oder Gemeindegremien können zu unterschiedlichen Zeitpunkten in die Entwicklung der Flächensparstrategie mit einbezogen werden. Ein früher Grundsatzbeschluss kann z. B. in der Verwaltung Klarheit über die zu beachtenden Leitlinien und Zielsetzungen geben. In vielen Fällen bildet ein flächenpolitischer Grundsatzbeschluss einen Meilenstein eines langen Abstimmungsprozesses oder eines kommunalen Kurswechsels im Hinblick auf eine kommunale Flächensparpolitik. Dieser umfassende politische Willensbildungsprozess und Austausch mit der Zivilgesellschaft kann sich positiv auf die Umsetzung eines zielgerichteten, strategischen Vorgehens auswirken. Die Verwaltung kann sich auf diesen Beschluss stützen und so geeignete weitere Maßnahmen durchführen. Als solches ist ein flächenpolitischer Grundsatzbeschluss eine gute Grundlage für eine zielgerichtete Verwaltungsarbeit.

Ihre Wirkung können kommunale Grundsatzbeschlüsse dann entfalten, wenn sich eine Mehrheit der Kommunalvertreter*innen zu den beschlossenen Zielen bekennt und diese auch vor der Ortsgemeinschaft vertreten. So kann der Grundsatzbeschluss als Grundlage zielgerichteten kommunalen Handelns nicht nur Wirkung entfalten, sondern auch zur Diskussion anregen und der Teilhabe der Bürger*innen am kommunalen Geschehen dienen. Ein flächenpolitischer Beschluss ist der Startpunkt für ein zielgerichtetes Vorgehen und deshalb für eine strategische Kommunalpolitik im Hinblick auf den Boden unerlässlich. Zwar entfaltet dieser Grundsatzbeschluss gegenüber außenstehenden Dritten keine Bindung, er kann aber den „Werkzeugkasten“ zur Reduktion des Flächenverbrauches ergänzen und gliedert sich ohne Weiteres in das Gefüge aus bestehenden Instrumenten ein.
Der Beschluss bindet die Kommunalvertreter*innen an Flächensparziele und hilft, klare Aussagen und konkrete Maßnahmen zur Verringerung des örtlichen Flächenverbrauchs über den Einzelfall hinaus zu verankern. Außerdem sollte ein flächenpolitischer Grundsatzbeschluss als Teil einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie konkrete Innenentwicklungskonzepte aufzeigen und Schritte zur Mobilisierung des bestehenden unter- oder ungenutzten Bestandes enthalten.
Kommunale Grundsatzbeschlüsse sollen sowohl Politiker*innen, Verwaltung als auch Bürger*innen sensibilisieren und informieren. Auch wenn die Erarbeitung eines boden- bzw. flächenpolitischen Grundsatzbeschlusses anstrengend wirken kann, ist die Hürde, einen solchen Beschluss zu fassen vergleichsweise gering. Die Möglichkeiten eines solchen Beschlusses werden in Schleswig-Holstein bisher selten genutzt, weswegen die flächenhaften Auswirkungen bisher weit hinter ihren Möglichkeiten bleiben.

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