Sondervermögen für die Natur - nicht für Wirtschaftsförderung

15. Dezember 2023 | Landespolitik, Meere, Naturschutz

- Stellungnahme des BUND SH zur geplanten Verwendung der Gelder aus Elbsediment-Verbringung

  • Stellungnahme des BUND SH zur geplanten Verwendung der Gelder aus Elbsediment-Verbringung
  • Gelder müssen in vollem Umfang in Naturschutz investiert werden, nicht in Ausbau der Häfen

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung über die „Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur“ – so der Titel der Vorlage - begrüßt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) die Zielrichtung dieses Entwurfes. 

„Die Verwendung der Gelder für die Verbesserung des Biotopverbundes ist definitiv sinnvoll und dringend notwendig“, sagt Joachim Schulz, stellvertretender Vorsitzender des BUND-Arbeitskreises Land und Natur. „Es geht um den Ausgleich eines erheblichen Eingriffs, wie die Elbvertiefung sie nun einmal darstellt. Die Gelder müssen deshalb ausschließlich für dringend erforderliche Naturschutzmaßnahmen verwendet werden. Dies liegt im überragenden öffentlichen Interesse.“  

Der Forderung von SSW und FDP, die in einem Änderungsantrag zum Gesetzestext zusätzlich die „wirtschaftliche Weiterentwicklung von Häfen“ fordern, erteilt der BUND SH eine Absage. „Zweckfremde wirtschaftsfördernde Maßnahmen helfen der Natur gar nicht! An allen Ecken und Enden sind aber unsere Lebensräume bedroht. Mithilfe der Ausgleichszahlungen können die wenigen artenreichen Biotope, die wir noch haben, nur ansatzweise geschützt werden. Auf keinen Fall darf dieses Geld oder Teile davon wiederum in wirtschaftliche Maßnahmen investiert werden. Wo bleibt denn da der im Grundgesetz festgelegte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen?“, sagt Bini Schlamann, Referentin für Agrar und Biodiversität beim BUND SH. 

Das im Gesetzestitel erwähnte Sondervermögen soll aus den Mitteln gespeist werden, die die Stadt Hamburg dem Land Schleswig-Holstein für die Verbringung von Elbsedimenten zur Tonne E3 bei Helgoland zahlt. Sie sollen für die Finanzierung von Maßnahmen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie genutzt werden. Als Beispiele werden unter anderem der Ausbau und die Aufwertung des Biotopverbundes und die Ausgestaltung einer naturschutzorientierten Meeresnutzung genannt, außerdem „Maßnahmen der schutzgebietsverträglicheren Ausgestaltung der Krabben- und Küstenfischerei“ und die „ökologische Weiterentwicklung von Häfen“. 

Für weitere Informationen

Joachim Schulz
Stellvertretender Sprecher des Landesarbeitskreis Land und Natur
Mail: joachim.schulz(at)bund-sh.de  

Pressekontakt 

Sina Clorius
Tel. 0179 2630518
Mail: sina.clorius(at)bund-sh.de 

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