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Stellungnahme des BUND SH zur Landesverordnung über das Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen (PSMGewVerbVO).
Die Festsetzungen des § 2 (Ausnahmen) der Landesverordnung lehnen wir ab! Gerade in den Niederungsbereichen wird durch diesen Ausnahmenparagraphen der eigentliche Sinn der Verordnung ad absurdum geführt.
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