BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Wespen & Hornissen

Mehr als 600 Wespen- und Hornissenarten gibt es in Deutschland. Manche sind nur wenige Millimeter groß, andere fast so groß wie eine Hummel. Lästig werden dem Menschen – wenn überhaupt – nur zwei Wespenarten, und zwar die "Gewöhnliche Wespe" und die "Deutsche Wespe". Häufig stellt sich die Frage: Was tun mit einem Wespennest?

Vorsorgen und Ruhe bewahren

Da diese Wespenarten vor allem von Fleisch und Süßem angelockt werden, sollte man diese Speisen gut abdecken und auch süße Getränke verschließen. Sind die schwarz-gelben Brummer dennoch da, heißt es Ruhe bewahren. Denn, so unglaublich es klingt, die Wespen bemerken unsere Angst, Angstschweiß ist für sie ein Warnsignal. Auch Wegblasen ist keine Alternative, denn das ausgeatmete Kohlendioxid macht die normalerweise ruhigen Tiere erst aggressiv, ebenso wie der Versuch, sie einfach "wegzuwischen". Also: In der Ruhe liegt die Kraft!

Als Dresscode empfiehlt sich Kleidung mit dunklen Farben, denn Buntes lockt die Tiere an. Auch auf Parfum, Aftershave oder duftende Cremes verzichtet man besser, will man nicht "umschwärmt" werden.

Wie unterscheide ich Wespen?

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Deutsche und Gemeine Wespe

Nur zwei Wespenarten geraten mit den Menschen zeitweilig in Konflikt: die Deutsche Wespe (Paravespula germanica) und die Gemeine Wespe (P. vulgaris). Sie gehen im Spätsommer an süße Speisen, Obst und Getränke und werden manchmal aggressiv. Auffallend bei der Gemeinen Wespe ist die ankerförmige Zeichnung auf dem Kopfschild, während die Deutsche Wespe hier ein bis drei Punkte aufweist.

Alle anderen Arten sind harmlos und meiden den Menschen und stechen höchstens am Nest. Sie zeigen kein Interesse an menschlichen Speisen und Getränken. Ihre Nester hängen fast immer im Freien, im Gegensatz zu den beiden lästigen Arten, die meist in dunklen Hohlräumen und nie frei sichtbar nisten.

Hornissen

Die zu Unrecht gefürchtete, viel größere Hornisse (Vespa cabro) ist ebenfalls harmlos und menschenscheu. Sie steht auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten und ist besonders geschützt. Kaum zu verwechseln sind die viel kleineren, oft wespenartig gezeichneten Schwebfliegen. Sie stehen lautlos in der Luft und können nicht stechen.

Nicht nutzlos!

Ein kleiner Wespenstaat vertilgt bis zu 3.000 Fliegen, Mücken, Raupen, Motten, Spinnen und andere Kleintiere pro Tag. Wespen leben nur einen Sommer lang. Im Herbst verlassen sie ihr kunstvoll aus kleingekautem Holz und Speichel gebautes Nest und sterben. Nur die jungen Königinnen suchen sich eine geschützte Unterkunft, um im folgenden Jahr einen neuen Wespenstaat zu gründen.

Übrigens: Auch Hornissen zählen zu den Wespen. Sie können einem Picknick aber nur wenig abgewinnen. Lassen sie sich doch einmal dabei blicken, so sind sie wohl auf der Jagd nach einer Deutschen oder Gemeinen Wespe. Menschen gegenüber verhalten sie sich sehr friedlich und ergreifen eher die Flucht. Sie stechen nur, wenn sie gequetscht werden. Ihr Stich ist zwar schmerzhafter, aber weniger giftig als ein Wespenstich!

Gesetzlich geschützt

Alle Wespen sind nach § 37 ff. Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) allgemein geschützt. Das bedeutet, dass es es verboten ist, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Bestimmte Wespenarten (kurzflügelige Kreiselwespe, Weißdorn-Keulhorn-Blattwespe, Knopfhornwespe und Vierfleck-Dolchwespe) sowie Hornissen, Hummeln und alle heimischen Bienen (Wildbienen) sind nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO) auch besonders nach § 44 BNatSchG geschützt.

Wespennest gefunden - und nun?

Immer wieder kommt es vor, dass die ansich nützlichen Wespen und Hornissen ihr Nest an für uns Menschen unbequemen Stellen bauen. Sind Kinder, kranke oder alte Menschen im Spiel kann gegebenenfalls auch eine Gesundheitsgefährdung im Spiel sein - dies ist aber die absolute Ausnahme. In der Regel können Menschen und Wespen sich gut miteinander arrangieren. Das Hornissennest oder das Wespennest muss dann nicht entfernt werden.

Die meisten Wespenarten sind also völlig harmlos und greifen Menschen unprovoziert nicht an.

Wenn trotzdem eine besondere Gefährdungssituation vorliegt, sollte ein Fachmensch zur Rate gezogen werden, ob und wenn ja, wie das Nest umgesiedelt oder sogar entfernt werden kann.
Bei den besonders geschützten Arten ist auch eine Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, notwendig (Herr Drews 04347 704-360). 
Das Landesamt hat auch eine Reihe von Fachmenschen in Schleswig-Holstein befähigt, solche Umsiedlungen ohne gesonderten Antrag durchzuführen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie bei den Unteren Naturschutzbehörden in der für Sie zuständigen Kreisverwaltung.

Weitere Informationen zur Lebensweise von Hornissen, Wespen & Co erhalten Sie bei uns.

Kontakt

Achtung Stich!

Sollten Sie gestochen werden, zuerst das Gift mit einem Saugstempel aus der Apotheke aussaugen (nicht mit dem Mund!), dann eine halbierte Zwiebel, Eiswürfel o.ä. auflegen: Sie kühlen angenehm, lindern den Schmerz und verhindern das Anschwellen.
Wespenstichallergiker müssen umgehend den Notarzt rufen! 

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